Erben und Vererben

Nach Ihrem Tod tritt die gesetzlich festgelegte Erbfolge in Kraft, sofern Sie kein Testament angelegt haben, das Ihr Erbe anders aufteilt.

Erben erster Ordnung: Kinder des Verstorbenen (falls diese nicht mehr leben, Kindeskinder)
Erben zweiter Ordnung: Eltern des Verstorbenen (falls diese nicht mehr leben, Geschwister bzw. Nichten und Neffen)
Erben dritter Ordnung: Großeltern des Verstorbenen (falls diese nicht mehr leben, Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins)

Für den Ehepartner des Verstorbenen gilt eine Sonderregelung. Gibt es noch Erben erster Ordnung, erbt der Ehepartner ein Viertel des Nachlasses. Außerdem stehen ihm die Gegenstände des Hausstandes, soweit sie zur Führung eines Haushaltes benötigt werden, zu. Sind nur noch Erben zweiter Ordnung vorhanden, erbt der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses und alle Gegenstände, die den Haushalt umfassen. Wenn weder Verwandte erster noch zweiter Ordnung da sind, erbt der Ehepartner den gesamten Nachlass.

Hat der Partner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit dem Verstorbenen gelebt, dann erhöht sich sein Erbteil immer um ein weiteres Viertel des Nachlasses.

Ein Testament verfassen

Diese Erbfolge entspricht nicht immer den Vorstellungen des Verstorbenen und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen. Um dies zu vermeiden, können Sie in einem Testament eine individuelle Erbfolge festlegen.

Es ist möglich, ein Testament selbst handschriftlich zu verfassen. Wichtig dabei sind das Datum und Ihre Unterschrift. Bei besonders komplexen Vermögensregelungen empfiehlt es sich, ein öffentliches Testament anzulegen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Erbfolge mit einem Notar besprechen. In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihren Angehörigen von der Existenz und dem Aufbewahrungsort Ihrer Nachlassregelung berichten.

Ziehen Sie immer einen Notar zurate, wenn Sie die gesetzliche Erbfolge sicher abklären oder offene Fragen besprechen möchten.

Selbst bestimmen
im Detail.

Alles erfahren über

Vorsorgecheckliste

Sie möchten bis
zum Schluss
selbst
entscheiden?

Alles erfahren über

Bestattungsvorsorge